Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht beinhaltet Vorschriften von Bund, Kantonen und Gemeinden, welche die Überbaubarkeit und Nutzung von Grundstücken bestimmen.

Baupolizeiliche Vorschriften finden sich in den kommunalen Bau- und Zonenordnungen, dem kantonalen Planungs- und Baugesetz, dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz und der Bundesverfassung sowie darauf abstützenden Erlassen.

Das Baupolizeirecht definiert die Grundstücksnutzung und dessen Überbaubarkeit, beispielsweise die Erschliessung, Gebäudehöhe, Gebäudelänge, Grenz- und Gebäudeabstände, die Arealüberbauung, Verkehrssicherheit, Einordnung in die Umgebung, Anzahl Fahrzeugabstellplätze, Ausnützung und Nutzweise respektive Zonenkonformität (Bauen ausserhalb Bauzone). Die Projektierung und Ausführung von Bauvorhaben wird durch das öffentliche Baurecht massgeblich bestimmt.

Die Umsetzung dieser Vorschriften mündet in der Regel im Entscheid einer Behörde. Es sind dies: Baubewilligung, Verweigerung einer Baubewilligung, Wiederherstellungsbefehl, Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs, Baustopp).