Planungsrecht

Das Planungsrecht dient der geordneten Besiedlung und zweckmässigen Nutzung des Bodens.

Es stehen verschiedene raumplanerischen Instrumente zur Verfügung, neben den Sachplänen und Konzepten sind dies die Richtplanung (kantonaler, regionaler und kommunaler (Teil-)Richtplan) und die Nutzungsplanung.

Die Nutzungsplanung setzt die Vorgaben der Richtplanung in konkretisierender Weise um und umfasst neben der Rahmennutzungsplanung (z.B. Bau- und Zonenordnungen, Zonenplan, Landwirtschaftszone) die Sondernutzungsplanung (Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne) und weitere Instrumente (wie Erschliessungsplanung mittels Quartierplans, Baulinien).

Die Festlegungen der Nutzungsplanung sind grundeigentümerverbindlich und beeinflussen direkt das Grundeigentum und dessen Nutzung.