Planungsrecht

Das öffentliche Planungsrecht umfasst die Raumplanung (Siedlungsentwicklung und Nutzung des Bodens), welche angesichts des knapper werdenden Bodens je länger je bedeutender wird.

Einerseits erfolgt die Raumplanung behördenverbindlich durch die kantonale, kommunale und regionale Richtplanung und nachfolgend sodann grundeigentümerverbindlich durch die Nutzungsplanung. Die Nutzungsplanung setzt dabei die Vorgaben der jeweiligen Richtpläne parzellenscharf um, womit diese die Nutzung des Grundstücks direkt beeinflusst.

Die Nutzungsplanung erfolgt einerseits durch den Erlass der Rahmennutzungsplanung (insbesondere Bau- und Zonenordnung und Zonenplan) sowie andererseits durch Sondernutzungspläne (Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne) und weitere Instrumente (Landsicherung, Erschliessung, Planungssicherung, Baulinien und Quartierpläne).