120-Tage Bewilligung

Die 120-Tage- Bewilligung kann für EU/EFTA- sowie für Drittstaatsangehörige beantrag werden und ermöglich das mehrfache Ein- und Ausreisen in die Schweiz. Diese Bewilligungsart wird beispielsweise für Projekteinsätze bevorzugt genutzt.

Bei der 120-Tage-Bewilligung handelt es sich um eine Arbeitsbewilligung, welche bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Wird dem Gesuch entsprochen, so kann der Arbeitnehmende während eines Jahres, 120 Tage in der Schweiz verbringen. Dies gilt jedoch nur abzüglich der bereits bezogenen Tage im Meldeverfahren. Mit einer 120-Tage-Bewilligung ist eine mehrfache Ein- und Ausreise in die Schweiz möglich. Diese Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz kumulativ erfüllt sind. Eine solche Bewilligung kann grundsätzlich für EU/EFTA-Staatsangehörige aber auch für Drittstaatsangehörige beantragt werden.

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