Grenzgängerbewilligung

Für Personen, welche im Ausland wohnen aber in der Schweiz für ein hier ansässiges Unternehmen arbeiten möchten, ist oft die Grenzgängerbewilligung die richtige Lösung.

Eine Grenzgängerbewilligung kommt dann in Frage, wenn eine Person einen Schweizer Arbeitsvertrag hat, aber im Ausland ihren Wohnsitz beibehaltet. Grenzgänger kehren idR. täglich oder mindestes einmal wöchentlich an ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurück. Für EU/EFTA-Staatsangehörige gelten keine Grenzzonen mehr. Die Grenzzonen gelten jedoch weiterhin für Drittstaatsangehörige. Diese müssen zudem über ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz verfügen und seit mind. sechs Monaten in der Grenzzone wohnhaft sein, ferner sind die arbeitsmarktlichen Vorschriften zu beachten.

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