90 Tage oder weniger im Kalenderjahr (Meldeverfahren)

Das Meldeverfahren ermöglicht es, Mitarbeitende flexibel und unbürokratisch für eine beschränkte Dauer von 90 Tagen für Arbeitseinsätze in die Schweiz zu entsenden.

Im Rahmen der Personenfreizügigkeit können Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum für max. 90 Tage zum Arbeiten in die Schweiz kommen. Erforderlich dafür ist insbesondere ein rechtzeitig erfolgtes Meldeverfahren. Zudem gilt es weitere Punkte wie beispielsweise die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu beachten. Für Personen aus Drittstaaten gelten darüber hinaus noch besondere Einschränkungen. Ein Meldeverfahren kann sowohl auf Basis einer Entsendung wie auch auf der Basis einer Lokalanstellung (Stellenantritt mit Schweizer Arbeitsvertrag) erfolgen.

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