Stellenantritt in der Schweiz für EU/EFTA-Staatsangehörige (mit Schweizer Arbeitsvertrag)

Personen aus dem EU/EFTA-Raum profitieren von der Personenfreizügigkeit, diese ermöglicht ihnen auch den Stellenantritt in der Schweiz.

Staatsangehörige von EU/EFTA-Staaten, welche in der Schweiz eine Stelle antreten möchten und hier Wohnsitz nehmen möchten, profitieren von der Personenfreizügigkeit. Zur Regelung des Aufenthaltes ist eine Anmeldung bei der Einwohnergemeinde sowie ein Arbeitsvertrag notwendig.

Zurück zu Arbeiten in der Schweiz