Stellenantritt in der Schweiz für Drittstaatsangehörige (mit Schweizer Arbeitsvertrag)

Personen aus dem Nicht-EU/EFTA-Raum, können in der Schweiz nur dann eine Stelle antreten, wenn unter anderem der Inländervorrang berücksichtigt wurde – dies bereitet oft Mühe, ist jedoch nicht unmöglich.

Auch um diese Bewilligung zu erhalten, müssen die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz kumulativ erfüllt werden. Jedoch muss für die Lokalanstellung von Drittstaatsangehörigen zusätzlich noch die Hürde des Inländervorranges genommen werden. Die besondere Voraussetzung stellt erfahrungsgemäss das grösste Hindernis dar. So muss in den Gesuchsunterlagen dargelegt werden, dass keine andere geeignete Person mit Schweizer oder EU/EFTA-Staatsangehörigkeit gefunden werden konnte, um die vakante Stelle zu besetzen.

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