Allgemeines Verwaltunsgrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Organisation, die Aufgaben und die Pflichten von Behörden und deren Verhältnis zum Bürger. Die Grundprinzipien des Verwaltungsrechts sind zu beachten.
Eine Behörde kann hoheitlich
mittels Verfügung auftreten, verwaltungsrechtliche Verträge
abschliessen, verwaltungsrechtliche Sanktionen erlassen oder im Rahmen des schlichten Verwaltungshandelns Auskünfte erteilen, amtliche Berichte und Vernehmlassungen verfassen.
Die Grundprinzipien des Verwaltungsrechts (Gesetzmässigkeit, Rechtsgleichheit / Willkürverbot, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben) binden den Staat in seinem gesamten Handeln.