Allgemeines Verwaltungsrecht

Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Organisation, die Aufgaben und die Pflichten von Behörden und deren Verhältnis zum Bürger. Die Grundprinzipien des Verwaltungsrechts sind zu beachten.

Das allgemeine Verwaltungsrecht verpflichtet Behörden, sich im Umgang und im Verhältnis mit den Bürgern sowie in ihren Aufgabenbereichen an die Grundprinzipien (insbesondere Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben, Rechtsgleichheit und Willkürverbot) des behördlichen Handelns zu halten.

Behörden handeln grundsätzlich durch den Erlass von einzelfallbezogenen Verfügungen. Sie können aber auch verwaltungsrechtliche Verträge abschliessen, Auskünfte erteilen sowie Berichte und Vernehmlassungen verfassen.