Aktienrechtsreform - Mehr Flexibilität für die Generalversammlung

Am 19. Juni 2020 hat das Parlament die Aktienrechtsrevision verabschiedet. Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen (voraussichtlich im Jahr 2023) werden die Regeln für die Durchführung der Generalversammlung (GV) modernisiert. Insbesondere räumt die dann zulässige Nutzung digitaler Technologien den Gesellschaften neue Möglichkeiten ein, wie etwa das Abhalten einer virtuellen GV. Diese und weitere Erleichterungen sollen in diesem Artikel dargestellt werden.