Arbeitsbewilligungen und Internationale Arbeitseinsätze

In unserer globalen und arbeitsteiligen Gesellschaft hat der internationale Mitarbeitereinsatz nicht nur an Bedeutung dazugewonnen, sondern hat diese Entwicklung wegweisend mitgestaltet. Als Anwaltskanzlei mit internationaler Ausrichtung verfügen wir über ein weitreichendes Netzwerk sowie über spezifische Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Global Mobility und einen herausragenden Kooperationspartner.

Entsendungen in die Schweiz

90 Tage oder weniger im Kalenderjahr

Für sehr kurze Arbeitseinsätze in der Schweiz ist insbesondere für EU/EFTA-Staatsangehörige oft keine Arbeitsbewilligung erforderlich. Häufig können kurze Arbeitseinsätze in der Schweiz über das Meldeverfahren angemeldet und durchgeführt werden. Sollte der Einsatz weniger als acht Tage in Kalenderjahr dauern, so kann, unter Beachtung von speziellen Branchenregelungen, sogar ohne Meldung ein Arbeitseinsatz in der Schweiz erfolgen.

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Mehr als 90 Tage im Kalenderjahr

Ist eine Tätigkeit in der Schweiz geplant, bei welcher absehbar ist, dass ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz notwendig sein wird, so kommt eine Tätigkeit im Rahmen des Meldeverfahrens nicht mehr in Frage. Es gilt dann zu prüfen, ob eine Arbeitsbewilligung beantragt werden kann.

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Lokalanstellung in der Schweiz

Soll der Einsatz in der Schweiz nicht auf der Basis einer Entsendung beruhen, so kann möglicherweise eine Grenzgängerbewilligung oder eine Lokalanstellung (Schweizer Arbeitsvertrag) sinnvoll sein.

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  • Simon Schnetzler
    Simon Schnetzler
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    lic.iur., Rechtsanwalt, LL.M.
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