Sachenrecht, dingliche Rechte

Das Grundeigentum bringt Rechte und Pflichten mit sich. Beim Kauf eines Grundstücks sind neben den vertraglichen Grundlagen (Kaufvertrag) auch die Einträge im Grundbuch zu prüfen.

Diverse Rechte und Pflichten aus dem Grundbuch, insbesondere Dienstbarkeiten, können die Überbaubarkeit eines Grundstücks entscheidend beeinflussen. Relevant können sein: Leitungsrechte, Fuss- und Fahrwegrechte, Baurechte, Näher- oder Grenzbaurechte.

In Baubewilligungen können zudem Anmerkungen und/oder Vormerkungen verfügt werden, wie beispielsweise Ausnützungsrevers, Verlegenachweis für Fahrzeugabstellplätze, Ausnützungsübertragungsrevers, Arealüberbauungsrevers.

Allenfalls kann eine altrechtliche Dienstbarkeit gelöscht werden. Im Rahmen von Parzellierungen von Grundstücken sind die bestehenden Dienstbarkeiten auf die neuen Grundstücke zu legen und neu zu definieren.

Die Prüfung von öffentlichrechtlichen Einschränkungen der Überbaubarkeit eines Grundstücks (z.B. baurechtliche Vorschriften, Altlasten, Asbest, Zonenzugehörigkeit, Baulinien) vor Kauf des Grundstücks ist dringend empfohlen.