Privates Bau- und Immobilienrecht
Von der Baubewilligung oder der Abwehr von Rekursen über den Kauf oder Bau einer Immobilie, die Vertragsgestaltung oder die Bildung von Stockwerkeigentum bis zur Durchsetzung von Forderungen aus Werk- oder Architekturverträgen und der Abwicklung von Schäden aus Baumängeln – die Anwälte von Barbier Habegger Rödl bieten Ihnen in allen Belangen des öffentlichen wie privaten Bau- und Immobilienrechts Beratung und Vertretung.
- Kauf und Verkauf von Liegenschaften aller Art
- Begründung und Verwaltung von Stockwerkeigentum
- Architektur- und Werkverträge, TU-, GU- und Planerverträge
- Baumängel und Folgeschäden
- Nachbarrecht
- Sachenrecht, dingliche Rechte
Folgende Gruppen gehören zu unserer Klientschaft: