Mehr als 90 Tage im Kalenderjahr
Sind länger andauernde Arbeitseinsätze in der Schweiz geplant, welche nicht mehr über das Meldeverfahren abgewickelt werden können, so muss eine Arbeitsbewilligung beantragt werden.
- 120-Tage Bewilligung
Die 120-Tage Bewilligung kann für EU/EFTA- sowie für Drittstaatsangehörige beantragt werden und ermöglicht das mehrfache Ein- und Ausreisen in die Schweiz. Diese Bewilligungsart wird beispielsweise für Projekteinsätze bevorzugt genutzt.
- Entsendung bis max. 4 Monate
Dauert ein Arbeitseinsatz in der Schweiz maximal vier Monate und sind keine Unterbrechungen vorgesehen, so kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung L beantragt werden. Diese Bewilligungen gehen nicht zu Lasten der Höchstzahlen (Kontingente).
- Entsendungen von mehr als 4 Monaten
Ist er erforderlich, dass der Einsatz länger als vier Monate dauert, so kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung L für mehr als vier Monate oder eine Aufenthaltsbewilligung B beantragt werden.
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