News, Mitteilungen und Publikationen
Mitteilungen der Kanzlei, Stellenangebote oder Klageformulare – hier steht Wissenswertes und Nützliches für Sie bereit zum Herunterladen.
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Bei Akquisitionen wird zu Beginn einer Transaktion häufig ein Letter of Intent mit einem sog. Term Sheet im Anhang ausgetauscht. Die Parteien legen darin ohne rechtliche Bindung die zentralen Punkte der Transaktion in einem frühen Stadium fest. Liegen die Vorstellungen auseinander, wird dies bereits bei der Diskussion um den Letter of Intent und das Term Sheet klar. Und die Schriftlichkeit führt dazu, dass - auch wenn rechtlich nicht bindend - doch eine gewis-se moralische Bindung entsteht.
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Über Mitarbeiterbeteiligungen werden Mitarbeitende am Unternehmen beteiligt. Der Mitarbeitende soll gewisse Beteiligungsrechte erhalten und dadurch gleichzeitig die Rolle eines Arbeitnehmers und eines Unternehmers einnehmen. Dies soll die Motivation der Mitarbeitenden steigern und die Bindung an das Unternehmen festigen. Der Mitarbeitende soll einen Anreiz erhalten, dass sich das Unternehmen positiv entwickelt, profitiert er in diesem Fall doch vom steigenden Wert seiner Beteiligung, was gleichzeitig auch im Interesse des Arbeitgebers ist.
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Dass für Bauvorhaben eine Baubewilligung eingeholt werden muss, dürfte allgemein bekannt sein. Weniger naheliegend ist, dass unter Umständen Nutzungsänderungen bewilligungspflichtig sind. Darunter fallen unter anderem Nutzungsänderungen von Wohnungen für reine Wohnzwecke zu Wohnungen mit sexgewerblichen Dienstleistungen.
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Jungunternehmerinnen und -unternehmer stossen bei der Gründung ihres Start-Ups immer wieder auf rechtliche Hindernisse und Schwierigkeiten. Dieser Kurzbeitrag zeigt die grössten Stolpersteine.
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Zu sagen, dass mit der Erbrechtsrevision kein Stein auf dem anderen bleibe, wäre sicher weit übertrieben. Dennoch hat es die Revision im Gegensatz zu früheren ganz schön in sich und soll etwa durch Reduktion (Nachkommen) oder gar Abschaffung (Eltern) der Pflichtteile insbesondere dem gestiegenen Bedürfnis nach mehr Spielraum und Gestaltungsfreiheit Rechnung tragen. Was sich sonst noch ändert, lesen Sie kurz und bündig in unserem Aktikel zur Erbrechtsrevision.
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Am 19. Juni 2020 hat das Parlament die Aktienrechtsrevision verabschiedet. Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen (voraussichtlich im Jahr 2023) werden die Regeln für die Durchführung der Generalversammlung (GV) modernisiert. Insbesondere räumt die dann zulässige Nutzung digitaler Technologien den Gesellschaften neue Möglichkeiten ein, wie etwa das Abhalten einer virtuellen GV. Diese und weitere Erleichterungen sollen in diesem Artikel dargestellt werden.
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Wärmepumpe (BGer 1C_389/2019)
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Geschäftsmiete und Vollstreckung unter Covid-19
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Kooperation mit Rödl Partner
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Der Aktionärbindungsvertrag als flexibles Instrument zur Personalisierung einer Schweizer Aktiengesellschaft, publiziert bei unserem Kooperationspartner Rödl & Partner.
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E-Commerce Weltweit: Recht und Steuern, Kapitel "Schweiz", publiziert bei unserem Kooperationspartner Rödl & Partner.
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Schweizer Family Offices – Rising Star der Vermögensverwaltung, publiziert bei unserem Kooperationspartner Rödl & Partner.
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BHR berät GS Star rechtlich bei der Expansion in die Schweiz
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