News, Mitteilungen und Publikationen

Mitteilungen der Kanzlei, Stellenangebote oder Klageformulare – hier steht Wissenswertes und Nützliches für Sie bereit zum Herunterladen.

  • Letter of Intent

    Bei Akquisitionen wird zu Beginn einer Transaktion häufig ein Letter of Intent mit einem sog. Term Sheet im Anhang ausgetauscht. Die Parteien legen darin ohne rechtliche Bindung die zentralen Punkte der Transaktion in einem frühen Stadium fest. Liegen die Vorstellungen auseinander, wird dies bereits bei der Diskussion um den Letter of Intent und das Term Sheet klar. Und die Schriftlichkeit führt dazu, dass - auch wenn rechtlich nicht bindend - doch eine gewis-se moralische Bindung entsteht.

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  • Mitarbeiterbeteiligungen

    Über Mitarbeiterbeteiligungen werden Mitarbeitende am Unternehmen beteiligt. Der Mitarbeitende soll gewisse Beteiligungsrechte erhalten und dadurch gleichzeitig die Rolle eines Arbeitnehmers und eines Unternehmers einnehmen. Dies soll die Motivation der Mitarbeitenden steigern und die Bindung an das Unternehmen festigen. Der Mitarbeitende soll einen Anreiz erhalten, dass sich das Unternehmen positiv entwickelt, profitiert er in diesem Fall doch vom steigenden Wert seiner Beteiligung, was gleichzeitig auch im Interesse des Arbeitgebers ist.

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  • Wohnungen mit sexgewerblichen Dienstleistungen - bau- und mietrechtliche Relevanz?

    Dass für Bauvorhaben eine Baubewilligung eingeholt werden muss, dürfte allgemein bekannt sein. Weniger naheliegend ist, dass unter Umständen Nutzungsänderungen bewilligungspflichtig sind. Darunter fallen unter anderem Nutzungsänderungen von Wohnungen für reine Wohnzwecke zu Wohnungen mit sexgewerblichen Dienstleistungen.

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  • Rechtliche Hürden und Stolpersteine von Start-Ups

    Jungunternehmerinnen und -unternehmer stossen bei der Gründung ihres Start-Ups immer wieder auf rechtliche Hindernisse und Schwierigkeiten. Dieser Kurzbeitrag zeigt die grössten Stolpersteine.

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  • Revision des Erbrechts - Ein Überblick

    Zu sagen, dass mit der Erbrechtsrevision kein Stein auf dem anderen bleibe, wäre sicher weit übertrieben. Dennoch hat es die Revision im Gegensatz zu früheren ganz schön in sich und soll etwa durch Reduktion (Nachkommen) oder gar Abschaffung (Eltern) der Pflichtteile insbesondere dem gestiegenen Bedürfnis nach mehr Spielraum und Gestaltungsfreiheit Rechnung tragen. Was sich sonst noch ändert, lesen Sie kurz und bündig in unserem Aktikel zur Erbrechtsrevision.

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  • Aktienrechtsreform - Mehr Flexibilität für die Generalversammlung

    Am 19. Juni 2020 hat das Parlament die Aktienrechtsrevision verabschiedet. Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen (voraussichtlich im Jahr 2023) werden die Regeln für die Durchführung der Generalversammlung (GV) modernisiert. Insbesondere räumt die dann zulässige Nutzung digitaler Technologien den Gesellschaften neue Möglichkeiten ein, wie etwa das Abhalten einer virtuellen GV. Diese und weitere Erleichterungen sollen in diesem Artikel dargestellt werden.

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  • Wärmepumpe (BGer 1C_389/2019)

    Wärmepumpe (BGer 1C_389/2019)

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  • Geschäftsmiete und Vollstreckung unter Covid-19

    Geschäftsmiete und Vollstreckung unter Covid-19

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  • Kooperation mit Rödl Partner

    Kooperation mit Rödl Partner

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  • Aktionärbindungsvertrag als flexibles Instrument zur Personalisierung einer Schweizer Aktiengesellschaft

    Der Aktionärbindungsvertrag als flexibles Instrument zur Personalisierung einer Schweizer Aktiengesellschaft, publiziert bei unserem Kooperationspartner Rödl & Partner.

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  • E-Commerce Weltweit: Recht und Steuern, Kapitel "Schweiz"

    E-Commerce Weltweit: Recht und Steuern, Kapitel "Schweiz", publiziert bei unserem Kooperationspartner Rödl & Partner.

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  • Schweizer Family Offices – Rising Star der Vermögens­verwaltung

    Schweizer Family Offices – Rising Star der Vermögens­verwaltung, publiziert bei unserem Kooperationspartner Rödl & Partner.

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  • BHR berät GS Star rechtlich bei der Expansion in die Schweiz

    BHR berät GS Star rechtlich bei der Expansion in die Schweiz

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