Natur- und Heimatschutzrecht

Das Natur- und Heimatschutzrecht bezweckt den Schutz von einzelnen Gebäuden, Gebäudegruppen, Plätzen, Ortsbildern sowie Ortskernen und auch von Umgebungsgestaltungen (bspw. einzelne Bäume, Baumgruppen oder Alleen).

Insbesondere der Denkmalschutz (bspw. der Schutz eines bestimmten Gebäudes) stellt ein wichtiges Instrument des Heimatschutzes dar und kann zu erheblichen Einschränkungen in Bezug auf Um- oder Neubauten von Gebäuden führen. Der verbindliche Schutz eines Gebäudes erfolgt mittels Unterschutzstellung oder durch planerische Massnahmen (bspw. die Ausscheidung einer Kernzone im Zonenplan mit einschränkenden baupolizeilichen Bestimmungen in der Bau- und Zonenordnung).