Revision des Erbrechts - Ein Überblick

Zu sagen, dass mit der Erbrechtsrevision kein Stein auf dem anderen bleibe, wäre sicher weit übertrieben. Dennoch hat es die Revision im Gegensatz zu früheren ganz schön in sich und soll etwa durch Reduktion (Nachkommen) oder gar Abschaffung (Eltern) der Pflichtteile insbesondere dem gestiegenen Bedürfnis nach mehr Spielraum und Gestaltungsfreiheit Rechnung tragen. Was sich sonst noch ändert, lesen Sie kurz und bündig in unserem Aktikel zur Erbrechtsrevision.