Wohnungen mit sexgewerblichen Dienstleistungen - bau- und mietrechtliche Relevanz?

Dass für Bauvorhaben eine Baubewilligung eingeholt werden muss, dürfte allgemein bekannt sein. Weniger naheliegend ist, dass unter Umständen Nutzungsänderungen bewilligungspflichtig sind. Darunter fallen unter anderem Nutzungsänderungen von Wohnungen für reine Wohnzwecke zu Wohnungen mit sexgewerblichen Dienstleistungen.